Private Krankenversicherung für Selbstständige: frei wählbar, aber gut geplant

Von Kredus · ·Versicherung & Vorsorge

Für Selbstständige ist die Wechselfrage schnell beantwortet: Sie dürfen. Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es für Sie nicht, sie gilt nur für Arbeitnehmer. Spannend wird es bei der Frage, was Sie mit dieser Freiheit anfangen. Die Unterschiede zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung sind für Selbstständige größer als für Angestellte, weil der Arbeitgeber als Zahler und Puffer fehlt.

Wie die gesetzliche Kasse Selbstständige behandelt

Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie den vollen Beitrag allein. Bemessen wird er nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Dazu zählen nicht nur der Gewinn aus dem Betrieb, sondern zum Beispiel auch Miet- und Kapitaleinkünfte, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt 2026 bei 69.750 Euro und steigt 2027 voraussichtlich auf 76.500 Euro. Grundlage ist meist der letzte Einkommensteuerbescheid, die Kasse setzt vorläufig fest und rechnet später ab. Wer ein schwaches Jahr hat, zahlt weniger. Wer ein starkes Jahr hat, bekommt eine Nachforderung.

Ein Punkt überrascht viele Gründer: Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Kasse zunächst keinen Anspruch auf Krankengeld. Den bekommen Sie nur, wenn Sie eine Wahlerklärung abgeben oder einen Wahltarif abschließen (§ 44 Abs. 2 und § 53 Abs. 6 SGB V). Mit der Wahlerklärung zahlt die Kasse Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, für die ersten sechs Wochen sind Sie auf sich gestellt.

Was in der PKV anders läuft

In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Leistungsumfang. Das hat zwei Seiten:

  • In guten Jahren zahlen Sie weniger, als es die gesetzliche Kasse auf Ihr volles Einkommen verlangen würde. Daher stammt der Ruf der PKV als günstige Lösung für Gutverdiener.
  • In schlechten Jahren bleibt der Beitrag gleich. Ein Umsatzeinbruch senkt ihn nicht. Wer in der Gründungsphase wenig verdient, merkt das sofort.

Dazu kommen die bekannten Merkmale: Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag, die Beiträge steigen über die Jahre mit den Leistungsausgaben, und ein Teil wird für das Alter zurückgelegt. Für neue Verträge kommt bis zum 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent hinzu, der später den Beitrag entlasten soll (§ 149 VAG).

Krankentagegeld: der Baustein, den niemand vergessen darf

Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Bei Ihnen zahlt niemand. Das Krankentagegeld ist deshalb für Selbstständige kein Zusatz, sondern Pflicht im eigenen Interesse. Drei Stellschrauben bestimmen den Schutz:

  1. Höhe. Das Krankentagegeld soll den Verdienstausfall ersetzen und darf nach den Musterbedingungen das durchschnittliche Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 MB/KT). Wer zu niedrig versichert, hat im Ernstfall eine Lücke. Wer zu hoch versichert, zahlt für Geld, das er nie bekommt.
  2. Karenzzeit. Ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnt. Je später, desto niedriger der Beitrag, desto größer aber die Rücklage, die Sie selbst vorhalten müssen.
  3. Anpassung. Steigt Ihr Einkommen, sollte das Krankentagegeld mitwachsen. Sinkt es dauerhaft, kann der Versicherer die Leistung herabsetzen.

Laufende Betriebskosten wie Miete oder Personal deckt das Krankentagegeld nicht. Dafür gibt es eigene Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherungen. Und weil das Krankentagegeld bei festgestellter Berufsunfähigkeit endet (§ 15 MB/KT), gehört eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in dieselbe Planung. Wie hoch die BU-Rente sein sollte, zeigt der BU-Bedarfsrechner.

Selbstbeteiligung: Beitrag gegen Liquidität

Viele Selbstständige wählen einen hohen Selbstbehalt, um den Monatsbeitrag zu senken. Das kann aufgehen, wenn Sie selten zum Arzt gehen und die Ersparnis tatsächlich zurücklegen. Es geht schief, wenn eine größere Behandlung in ein Jahr mit knapper Kasse fällt. Rechnen Sie den Selbstbehalt deshalb gegen Ihre Liquidität, nicht nur gegen den Beitrag. Hinzu kommt ein steuerlicher Aspekt: Beiträge zur Basisabsicherung können Sie als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), selbst getragene Krankheitskosten aus dem Selbstbehalt dagegen nicht auf diesem Weg. Ob sich das für Sie rechnet, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Wenn sich der Berufsweg ändert

Selbstständigkeit ist selten eine Lebensentscheidung ohne Ausgang. Wer später eine Anstellung annimmt und dabei unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt, wird versicherungspflichtig und kehrt in die gesetzliche Kasse zurück. Die Grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro und ab 2027 voraussichtlich bei 84.150 Euro, Einzelheiten im Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze 2027. Ab 55 funktioniert dieser Rückweg in der Regel nicht mehr: Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit selbstständig, versicherungsfrei oder befreit war, bleibt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Das ist kein Argument gegen die PKV. Es ist ein Argument dafür, sie bewusst zu wählen und für das Alter vorzusorgen, statt den Beitragsvorteil der ersten Jahre komplett auszugeben.

Sonderfälle

Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig und haben eigene Befreiungsregeln. Landwirte sind in der landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Und wer neben der Selbstständigkeit einen Minijob hat, bleibt trotzdem hauptberuflich selbstständig. In diesen Fällen lohnt ein genauer Blick, bevor ein Antrag gestellt wird.

Für niedergelassene Ärztinnen, Zahnärzte und Therapeuten gibt es eigene Fragen rund um Praxis und Versorgungswerk. Die stehen im Beitrag PKV für Ärztinnen und Ärzte. Einen Überblick über alle Ausgangslagen und den Wechsel-Check finden Sie auf der Seite PKV-Vergleich.

Quellen und Stand: SGB V §§ 6, 44, 53, 240; Versicherungsaufsichtsgesetz § 149; Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 3; Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) §§ 4, 15; Beitragsbemessungsgrenzen nach BMAS (2027: Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend) und krankenkassen.de. Stand: 28.10.2026.

Häufige Fragen

Brauche ich als Selbstständiger ein bestimmtes Einkommen für die PKV?

Nein. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer. Hauptberuflich Selbstständige können unabhängig vom Einkommen zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Ausnahmen gelten etwa für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse.

Bekomme ich als Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse Krankengeld?

Nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif. Mit der Wahlerklärung zahlt die Kasse ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ohne diese Wahl gibt es kein Krankengeld.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

So hoch, dass es Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus der Tätigkeit ersetzt, aber nicht höher, denn darüber hinaus wird nach den Musterbedingungen nicht geleistet. Laufende Betriebskosten deckt es nicht, dafür gibt es eigene Versicherungen.

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