Versicherungspflichtgrenze 2027: Was die neuen Grenzwerte für den PKV-Wechsel bedeuten

Von Kredus · ·Versicherung & Vorsorge

Angenommen, Sie verdienen 82.000 Euro brutto im Jahr und sind gesetzlich versichert. Nach den Regeln von 2026 dürften Sie längst privat sein. Ab dem 1. Januar 2027 reicht dasselbe Gehalt voraussichtlich nicht mehr. Der Grund ist eine Sonderanhebung der Versicherungspflichtgrenze, die Gutverdiener länger in der gesetzlichen Kasse hält. Wer am Jahresende schon privat ist, wird anders behandelt als wer noch gesetzlich ist. Dieser Beitrag ordnet die Zahlen und zeigt, für wen sich bis Silvester etwas entscheidet.

Ob Sie persönlich betroffen sind, beantwortet der PKV-Wechsel-Check in einer Minute. Hier geht es um die Hintergründe.

Die Zahlen auf einen Blick

Grenze 2026 2027 (voraussichtlich)
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze, § 6 Abs. 6 SGB V 77.400 € 84.150 €
Grenze für Beschäftigte, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat vollversichert sind (entfällt) 80.550 €
Besondere Grenze, § 6 Abs. 7 SGB V (privat versichert am 31.12.2002) 69.750 € 72.900 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 € 76.500 €

Monatlich entsprechen die 84.150 Euro einem Betrag von 7.012,50 Euro, die Bestandsgrenze von 80.550 Euro einem Betrag von 6.712,50 Euro. Die Werte für 2027 stehen in der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Große Änderungen sind dabei erfahrungsgemäß selten, verbindlich sind die Zahlen aber erst danach.

Warum die Grenze diesmal stärker steigt

Normalerweise folgt die Versicherungspflichtgrenze der Lohnentwicklung des Vorjahres. Für 2027 hat der Gesetzgeber zusätzlich draufgelegt: Laut Bundesarbeitsministerium werden Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze „über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich angehoben“. Beschlossen wurde das im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Aufschlag beträgt 3.600 Euro. Ohne ihn läge die allgemeine Grenze bei 80.550 Euro, und genau dieser Wert wird zur Bestandsgrenze.

Die Logik dahinter ist schlicht: Die gesetzlichen Kassen sollen gut verdienende Beitragszahler länger halten. Für Sie bedeutet das, dass der Schritt in die PKV für Angestellte ab 2027 eine höhere Hürde hat.

Drei Ausgangslagen, drei Folgen

Sie sind gesetzlich pflichtversichert

Hier greift § 6 Abs. 4 SGB V. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr Entgelt die Grenze überschreitet, aber nur, wenn es auch die Grenze des Folgejahres übersteigt. Wer 2026 also 80.000 Euro verdient, liegt zwar über 77.400 Euro, aber unter 84.150 Euro. Die Pflicht endet nicht, Sie bleiben 2027 gesetzlich versichert. Für den Wechsel zum 1. Januar 2027 brauchen Sie ein regelmäßiges Jahresentgelt von mehr als 84.150 Euro.

Eine Ausnahme ist der Jobwechsel. Beginnt eine neue Beschäftigung, wird das Entgelt vorausschauend betrachtet. Wer noch 2026 eine Stelle mit mehr als 77.400 Euro antritt, ist ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei.

Sie sind gesetzlich freiwillig versichert

Freiwillig versichert sind Arbeitnehmer, die schon versicherungsfrei sind, aber in der gesetzlichen Kasse geblieben sind. Für sie ist 2026 das entscheidende Jahr. Bleiben Sie über den Jahreswechsel gesetzlich, gilt für Sie 2027 die allgemeine Grenze von 84.150 Euro. Liegt Ihr Gehalt darunter, werden Sie zum 1. Januar 2027 versicherungspflichtig. Die AOK weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber ein Befreiungsrecht für diese Fälle ausgeschlossen hat.

Sind Sie dagegen am 31. Dezember 2026 schon privat vollversichert, werden Sie 2027 voraussichtlich an 80.550 Euro gemessen. Wer zwischen 80.550 und 84.150 Euro verdient, hat also bis Jahresende eine Wahl, die danach weg ist. krankenkassen.de formuliert es knapp: Wer zum Stichtag freiwillig gesetzlich versichert war, fällt nicht unter den Bestandsschutz.

Sie sind bereits privat versichert

Für Sie ändert die Sonderanhebung wenig, sofern Ihr Entgelt am 31. Dezember 2026 über 77.400 Euro liegt. Dann gilt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 Euro. Liegt Ihr Gehalt 2027 darüber, bleiben Sie privat. Liegt es darunter, tritt Versicherungspflicht ein. Nach Angaben des PKV-Verbands können Sie sich in diesem Fall wie bisher befreien lassen. Der Antrag muss nach § 8 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse gestellt werden. Weil die Quellen hier unterschiedlich deutlich formulieren, sollten Sie diesen Fall früh prüfen lassen.

Wer schon am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, hat eine eigene, niedrigere Grenze nach § 6 Abs. 7 SGB V: 69.750 Euro im Jahr 2026, voraussichtlich 72.900 Euro im Jahr 2027. Die Sonderanhebung gilt für diese Gruppe nicht.

Was zum Jahresentgelt zählt

Gemessen wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Dazu gehören das laufende Gehalt und Sonderzahlungen, mit denen Sie sicher rechnen können, etwa vertraglich zugesagtes Weihnachts- und Urlaubsgeld. Nicht dazu gehören in der Regel einmalige Prämien, schwankende Überstundenvergütungen und Familienzuschläge. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte die Berechnung mit der Personalabteilung abstimmen. Die Entscheidung über die Versicherungsfreiheit trifft am Ende nicht der Versicherer, sondern Arbeitgeber und Krankenkasse.

Der Kalender bis zum 31. Dezember

Wer zum 1. Januar 2027 wechseln will oder den Bestandsschutz braucht, hat wenig Zeit. Ein realistischer Ablauf:

  1. Gesundheitsdaten sammeln. Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre, so wie die Antragsfragen sie verlangen. Ihre Krankenkasse muss Ihnen auf Antrag mitteilen, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben (§ 305 SGB V).
  2. Anonyme Risikovoranfragen stellen. So sehen Sie, welche Versicherer Sie zu welchen Bedingungen nehmen, ohne dass ein Antrag aktenkundig wird. Mehr dazu im Beitrag zur Gesundheitsprüfung.
  3. Tarif wählen und Antrag stellen. Rückfragen der Versicherer und fehlende Arztberichte kosten oft Wochen.
  4. Gesetzliche Kasse kündigen. Die Kündigung ist in der Regel zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Kasse verlangt den Nachweis einer anderen Absicherung.

Insgesamt dauert das erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 sollten Sie deshalb bis Mitte November anfragen. Für freiwillig Versicherte, die den Bestandsschutz wollen, kann es noch enger werden, weil die Kündigungsfrist der Kasse mitläuft. Das lässt sich nur im Einzelfall klären.

Kein Grund für einen Schnellschuss

Ein Fenster, das sich schließt, erzeugt Druck. Druck ist ein schlechter Ratgeber für eine Entscheidung, die Jahrzehnte trägt. Wer Kinder plant, mit Teilzeit rechnet oder in wenigen Jahren selbstständig werden will, sollte die Folgen durchrechnen, bevor er unterschreibt. Wie Familie und PKV zusammenpassen, zeigt der Ratgeber PKV mit Familie und Kindern. Für Selbstständige gilt die Grenze gar nicht, die Einzelheiten stehen im Beitrag PKV für Selbstständige.

Und wer bereits privat ist und nur den Beitrag senken möchte, braucht keinen neuen Versicherer. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist meist der bessere Weg.

Quellen und Stand: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 07.10.2026 zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2027; AOK, Firmenkunden-Newsletter vom 15.10.2026 („Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2027“); PKV-Verband, privat-patienten.de, September 2026; krankenkassen.de, Rechengrößen 2027; SGB V §§ 6, 8, 175, 305 (gesetze-im-internet.de). Werte 2027 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats. Stand: 28.10.2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 voraussichtlich 84.150 Euro im Jahr, also 7.012,50 Euro im Monat. Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2026 versicherungsfrei und privat vollversichert sind, gilt voraussichtlich 80.550 Euro. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Ich verdiene 82.000 Euro und bin freiwillig gesetzlich versichert. Was passiert 2027?

Bleiben Sie über den Jahreswechsel gesetzlich versichert, werden Sie an 84.150 Euro gemessen und zum 1. Januar 2027 versicherungspflichtig. Sind Sie am 31. Dezember 2026 bereits privat vollversichert, gilt für Sie voraussichtlich 80.550 Euro, und die überschreiten Sie.

Zählt das Weihnachtsgeld zum Jahresentgelt?

Ja, wenn es vertraglich zugesagt ist oder regelmäßig gezahlt wird. Einmalige Prämien, schwankende Überstundenvergütungen und Familienzuschläge bleiben in der Regel außen vor.

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