Impressum
Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG sowie die Pflichtangaben für die Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittlung.
01Anbieter im Sinne des § 5 DDG
- Anbieter
- Serkan Parlak
- Firmierung
- Kredus – eine Unternehmung der Parlak Invest (Einzelunternehmen)
- Anschrift
- Langenbeckstraße 12
45130 Essen
Deutschland - Inhaber & Vertretung
- Serkan Parlak (alleinvertretungsberechtigt)
Kredus ist ein Einzelunternehmen. Ein Eintrag im Handelsregister besteht nicht; eine Handelsregisternummer ist deshalb nicht anzugeben.
02Kontakt
- kontakt@kredus.de
- Anfrage
- Kontaktformular auf kredus.de
Anfragen per E-Mail und über das Kontaktformular beantworten wir werktags kurzfristig. Damit steht neben der E-Mail-Adresse ein zweiter Weg zur unmittelbaren Kommunikation im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG zur Verfügung.
03Umsatzsteuer
- USt-IdNr. (§ 27a UStG)
- DE431349677
Die Vermittlung von Versicherungen und Krediten ist nach § 4 Nr. 8 und Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit; auf entsprechenden Abrechnungen wird deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
04Erlaubnisse, Aufsicht und Registereintrag
Für beide Vermittlungstätigkeiten liegt eine behördliche Erlaubnis vor. Beide Erlaubnisse sind im Vermittlerregister eingetragen und dort jederzeit überprüfbar.
- Versicherungsmakler
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Registrierungsnummer D-P3YR-18V99-58 - Immobiliardarlehensvermittler
- Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO
Registrierungsnummer D-W-122-KZSM-71 - Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde
- Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Telefon 0201 1892-0 · www.ihk.de/meo
Über die Registerabfrage lassen sich beide oben genannten Registrierungsnummern und damit Status und Erlaubnisumfang unabhängig prüfen. Die Registerstelle ist keine Aufsichtsbehörde; Beschwerden richten sich an die oben genannte Industrie- und Handelskammer.
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen
- § 34d, § 34e und § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
- §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- §§ 491 ff. sowie §§ 655a bis 655d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Artikel 247 §§ 13 und 13b EGBGB (vorvertragliche Information bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen)
Die Normtexte sind über www.gesetze-im-internet.de abrufbar.
05Status und Beteiligungen (§ 15 VersVermV)
Kredus wird als Versicherungsmakler tätig. Das bedeutet: Wir beraten im Auftrag und Interesse des Kunden, sind keinem Versicherungsunternehmen vertraglich zur Vermittlung verpflichtet und stützen die Beratung auf einen Vergleich mehrerer Anbieter.
Beteiligungen: Es werden weder unmittelbar noch mittelbar Anteile von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens gehalten.
Beteiligungen Dritter: Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält unmittelbar oder mittelbar mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an Kredus bzw. an Parlak Invest.
Zur Beratung: Wir bieten eine Beratung an und stützen sie auf eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von am Markt angebotenen Verträgen und Anbietern.
In der Immobiliardarlehensvermittlung wird Kredus als ungebundener Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO tätig und ist an keine einzelne Bank gebunden. Es besteht keine ausschließliche Bindung an einen oder mehrere Darlehensgeber.
Diese Angaben ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation: Die vollständigen Angaben nach § 15 VersVermV bzw. nach Artikel 247 § 13b EGBGB erhältst du beim ersten Geschäftskontakt gesondert in Textform.
06Art der Vergütung
Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten wir eine Courtage, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist und vom Versicherungsunternehmen gezahlt wird. Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen erhalten wir eine Provision vom Darlehensgeber. Für dich entsteht dadurch in der Regel kein gesondertes Honorar.
Weicht die Vergütung im Einzelfall hiervon ab, etwa bei einer Honorarvereinbarung, wird das vor Vertragsschluss ausdrücklich und in Textform mit dir vereinbart. Die Höhe der Provision bei Immobiliardarlehen wird dir gemäß den Vorgaben zur vorvertraglichen Information vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
07Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34d und § 34i GewO und wird laufend gegenüber der Erlaubnisbehörde nachgewiesen.
08Schlichtungs- und Beschwerdestellen
Beschwerden richtest du am einfachsten direkt an kontakt@kredus.de. Unabhängig davon stehen dir die folgenden außergerichtlichen Stellen offen.
Versicherungsvermittlung
Zuständig für Streitigkeiten aus der Vermittlung von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, für alle übrigen Versicherungssparten der Versicherungsombudsmann. Ruft ein Versicherungsnehmer diese Schlichtungsstelle an, sind wir nach § 17 Abs. 4 VersVermV zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet.
Immobiliardarlehensvermittlung
Für Streitigkeiten aus einem Darlehensvermittlungsvertrag (§§ 655a ff. BGB) steht Verbraucherinnen und Verbrauchern nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle offen. Sie wird subsidiär tätig, wenn keine anerkannte private Schlichtungsstelle zuständig ist.
Zur Abgrenzung: Zuständigkeit der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute sowie Beschwerden über gebundene Versicherungsvertreter. Für Versicherungsmakler und Immobiliardarlehensvermittler ist sie nicht zuständig; Aufsicht und Beschwerdestelle ist hier die in Abschnitt 04 genannte Industrie- und Handelskammer.
09Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen sind:
- Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
- Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Zur Teilnahme an Verfahren des Versicherungsombudsmanns bzw. des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung sind wir nach § 17 Abs. 4 VersVermV gesetzlich verpflichtet.
Die Europäische Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt; die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Ein Link auf die Plattform entfällt daher.
10Verantwortlich für redaktionelle Inhalte
Verantwortlich für die journalistisch-redaktionellen Inhalte im Ratgeberbereich nach § 18 Abs. 2 MStV: Serkan Parlak, Anschrift wie unter Abschnitt 01.
11Haftung und Urheberrecht
Haftung für Inhalte
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