Pflegelücke: Was die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt

Von Kredus · ·Versicherung & Vorsorge

Die meisten Menschen unterschätzen, wie teuer Pflege wirklich ist, und wie wenig davon die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen heißt Pflegelücke. Dieser Ratgeber zeigt neutral und mit konkreten Zahlen, was die Pflegeversicherung ausdrücklich nicht zahlt, wie groß die Lücke im Heim und zu Hause ausfällt und welche Wege es gibt, sie zu schließen. Der Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Einen Gesamtüberblick bietet unser Ratgeber zur Pflegevorsorge.

Was ist die Pflegelücke?

Die Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst tragen müssen. Sie entsteht, weil die soziale Pflegeversicherung nach dem Teilkasko-Prinzip arbeitet: Sie zahlt feste Zuschüsse je Pflegegrad, aber nicht die vollen Kosten. Steigt der Pflegeaufwand, wächst die Lücke, denn die Leistungen sind gedeckelt, die Kosten nicht.

Das Teilkasko-Prinzip: Warum überhaupt eine Lücke entsteht

Anders als die Krankenversicherung, die im Kern eine Vollabsicherung ist, wurde die Pflegeversicherung 1995 bewusst als Grundsicherung eingeführt. Sie sollte das Pflegerisiko abfedern, nicht vollständig abnehmen. Deshalb zahlt sie pauschale Beträge, die sich am Pflegegrad orientieren, unabhängig davon, was die konkrete Versorgung tatsächlich kostet. Alles, was darüber hinausgeht, ist Ihr Eigenanteil.

Was die Pflegeversicherung zahlt, und was nicht

Bei ambulanter Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse 2025 folgendes monatliches Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen:

Pflegegrad Pflegegeld (ambulant, monatlich)
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld (aber Entlastungsbetrag 131 €)
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €

Nutzen Sie stattdessen einen Pflegedienst, gibt es die höhere Pflegesachleistung. Die vollständige Aufstellung aller Leistungsarten finden Sie im Beitrag zu den Pflegegraden und Leistungen nach SGB XI. Entscheidend ist: Diese Beträge sind Obergrenzen. Was die Pflegeversicherung dagegen grundsätzlich nicht übernimmt, ist mindestens ebenso wichtig:

  • Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim, diese Kosten tragen Sie voll selbst.
  • Investitionskosten der Einrichtung, die auf die Bewohner umgelegt werden.
  • Den pflegebedingten Eigenanteil, der über die gedeckelten Leistungen hinausgeht.
  • Umbaumaßnahmen über die begrenzten Zuschüsse hinaus, Treppenlifte, technische Hilfsmittel.
  • Den Verdienstausfall pflegender Angehöriger, die beruflich kürzertreten.

Die Lücke im Pflegeheim

Am größten ist die Lücke bei vollstationärer Pflege. Nach Erhebungen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr 2025 bundesweit bei rund 2.900 bis 3.000 Euro pro Monat, mit deutlichen regionalen Unterschieden und steigender Tendenz. Dieser Betrag umfasst den pflegebedingten Eigenanteil sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Seit 2022 begrenzt ein gestaffelter Leistungszuschlag den pflegebedingten Anteil mit zunehmender Verweildauer, doch selbst nach mehreren Jahren im Heim bleiben im Schnitt mehr als 2.000 Euro monatlich zu zahlen. Bei einer Pflegedauer von mehreren Jahren summiert sich das leicht in den sechsstelligen Bereich.

Beispiel: So groß kann die Lücke werden

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar, die konkreten Werte hängen immer von Einrichtung, Bundesland und Pflegedauer ab. Angenommen, ein Angehöriger lebt mit Pflegegrad 4 im Heim und der Eigenanteil beträgt rund 2.900 Euro pro Monat. Steht dieser Person eine Nettorente von etwa 1.400 Euro zur Verfügung, bleibt jeden Monat eine Lücke von rund 1.500 Euro, die aus Vermögen oder von Angehörigen gedeckt werden muss. Über drei Jahre sind das rund 54.000 Euro allein aus der Differenz, ohne einmalige Kosten und ohne Preissteigerungen. Dauert die Pflege länger, wächst der Betrag entsprechend. Genau solche Summen zeigen, warum sich eine frühzeitige Absicherung lohnen kann.

Die Lücke bei ambulanter Pflege zu Hause

Auch wer zu Hause gepflegt wird, hat eine Lücke, sie ist nur weniger sichtbar. Reicht die familiäre Pflege nicht mehr aus, kommt ein Pflegedienst mehrmals täglich, oder es wird eine Betreuungskraft benötigt. Die Kosten für eine umfassende häusliche oder sogenannte 24-Stunden-Betreuung liegen regelmäßig über den gesetzlichen Leistungen und können mehrere tausend Euro im Monat erreichen. Hinzu kommen der barrierefreie Umbau der Wohnung, Fahrtkosten zur Tagespflege und der oft übersehene Verdienstausfall von Angehörigen, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Beruf vorübergehend aufgeben. Gerade wer sich wünscht, möglichst lange in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden, muss diesen Wunsch häufig mit eigenem Geld finanzieren. Welche Rechte und Absicherungen pflegende Angehörige haben, lesen Sie im Beitrag für pflegende Angehörige.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Können Pflegebedürftige den Eigenanteil aus Rente und Vermögen nicht aufbringen, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege” nach dem SGB XII ein. Zuvor wird jedoch eigenes Vermögen weitgehend aufgebraucht. Für den Elternunterhalt gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020): Erwachsene Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Wer diese Belastung, für sich oder die eigenen Kinder, vermeiden möchte, sollte frühzeitig privat vorsorgen.

Wie Sie die Pflegelücke schließen

Es gibt im Kern drei Wege, die Lücke zu schließen, die sich kombinieren lassen:

  • Eigene Rücklagen: Wer über ausreichend Vermögen verfügt, kann die Kosten selbst tragen. Das erfordert allerdings hohe, dauerhaft verfügbare Reserven.
  • Private Zusatzversicherung: Eine Pflegezusatzversicherung zahlt im Pflegefall zusätzliche Leistungen und kann die Lücke gezielt verkleinern.
  • Staatlich gefördert: Der Pflege-Bahr ist eine geförderte Variante ohne Gesundheitsprüfung, interessant vor allem bei Vorerkrankungen.

Bevor Sie eine Zusatzpolice abschließen, sollten Sie Ihre gesamte Vorsorge im Blick behalten. Der Rentenlücken-Rechner hilft, den finanziellen Spielraum im Alter grob einzuschätzen, und die Themenseite Versicherung & Vorsorge ordnet die Pflege in Ihren übrigen Schutz ein.

Fazit

Die Pflegelücke ist real und oft vierstellig pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine wichtige Grundlage, aber eben nur eine Teilabsicherung. Wer die Lücke kennt, kann sie in Ruhe planen, über Rücklagen, eine passende Zusatzversicherung oder eine Kombination aus beidem. Wichtig ist, sich mit dem Thema zu befassen, solange keine Not besteht.

Hinweis zu den Zahlen: Die Leistungsbeträge geben den Stand 2025 nach SGB XI wieder (u. a. §§ 36, 37, 45b); der durchschnittliche Eigenanteil beruht auf Erhebungen des vdek (Stand 2025). Die Werte werden regelmäßig angepasst; maßgeblich ist die aktuelle Fassung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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Häufige Fragen

Was ist die Pflegelücke?

Die Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst tragen müssen. Sie entsteht, weil die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem Teilkasko-Prinzip nur feste Zuschüsse je Pflegegrad zahlt und nicht die vollen Kosten. Je höher der Pflegeaufwand, desto größer wird die Lücke.

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht?

Nicht übernommen werden insbesondere die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim, die Investitionskosten der Einrichtung, der pflegebedingte Eigenanteil über die gedeckelten Leistungen hinaus, Umbaumaßnahmen über die begrenzten Zuschüsse hinaus sowie der Verdienstausfall pflegender Angehöriger. Die gezahlten Beträge je Pflegegrad sind stets Obergrenzen.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2025?

Nach Erhebungen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr 2025 bundesweit bei rund 2.900 bis 3.000 Euro pro Monat, mit deutlichen regionalen Unterschieden. Ein gestaffelter Leistungszuschlag senkt den pflegebedingten Anteil mit der Verweildauer, dennoch bleiben im Schnitt auch nach Jahren mehr als 2.000 Euro monatlich.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden erwachsene Kinder für den Elternunterhalt bei der Hilfe zur Pflege erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Zuvor wird jedoch das eigene Vermögen der pflegebedürftigen Person weitgehend eingesetzt, bevor das Sozialamt einspringt.

Wie kann ich die Pflegelücke schließen?

Im Kern gibt es drei Wege, die sich kombinieren lassen: ausreichend hohe eigene Rücklagen, eine private Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall zusätzliche Leistungen zahlt, oder die staatlich geförderte Variante Pflege-Bahr, die ohne Gesundheitsprüfung auskommt. Wichtig ist, das Thema anzugehen, solange man gesund ist und die Beiträge niedrig sind.

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