PKV für Beamte: Beihilfe, Bemessungssätze und Öffnungsaktion
Beamte rechnen bei der Krankenversicherung anders als alle anderen. Der Dienstherr zahlt keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag, sondern übernimmt über die Beihilfe einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten selbst. Versichert wird nur der Rest. Deshalb ist die private Krankenversicherung für die meisten Beamten der Normalfall und keine Abwägung. Die eigentlichen Fragen liegen woanders: Wie hoch ist mein Beihilfesatz, was deckt er nicht ab, und wie komme ich trotz Vorerkrankungen in einen Tarif?
Wie Beihilfe und PKV zusammenspielen
Die Beihilfe erstattet einen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Restanteil sichern Sie über einen beihilfekonformen PKV-Tarif ab, der genau auf diesen Prozentsatz zugeschnitten ist. Beide zusammen sollen 100 Prozent ergeben. Für Bundesbeamte regelt das die Bundesbeihilfeverordnung, die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Regeln.
Die Bemessungssätze für den Bund nach § 46 BBhV:
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte, aktiv im Dienst | 50 % | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
Die Tabelle erklärt, warum Beamtenfamilien in der PKV oft günstig fahren: Kinder sind nur zu 20 Prozent zu versichern, und mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt der privat zu versichernde Anteil. Ob ein Partner berücksichtigungsfähig ist, hängt beim Bund unter anderem von dessen eigenem Einkommen ab. Prüfen Sie die Regeln Ihres Dienstherrn, bevor Sie Tarife vergleichen.
Was die Beihilfe nicht abdeckt
Beihilfefähig ist nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist. Je nach Dienstherr gibt es Höchstbeträge, etwa für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen, und Eigenbehalte. Manche Länder schließen Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer aus oder verlangen dafür einen eigenen Beitrag. Diese Lücken lassen sich über einen Beihilfe-Ergänzungstarif schließen. Ob Sie einen brauchen, hängt allein davon ab, was Ihre Beihilfeverordnung leistet. Einen Ergänzungstarif ohne diese Prüfung abzuschließen, heißt oft, doppelt zu bezahlen.
Zur Pflege: Auch Beamte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, deren Leistungen auf den Beihilfeanspruch abgestimmt sind (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger
Wer mit Vorerkrankungen in den Dienst kommt, fürchtet die Gesundheitsprüfung. Für diesen Fall gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Nach Angaben des PKV-Verbands gilt für Beamtenanfänger und ihre erstmals beihilfeberechtigten Angehörigen bei den teilnehmenden Versicherern:
- Niemand wird aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
- Ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
- Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden.
Die Sechsmonatsfrist ist der Haken. Wer sie verstreichen lässt, durchläuft die normale Gesundheitsprüfung mit allen Folgen. Wer gesund ist, braucht die Öffnungsaktion nicht und kann über die reguläre Prüfung oft bessere Bedingungen erreichen. Wer unsicher ist, sollte vor Ablauf der Frist eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Wie das geht, beschreibt der Beitrag Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen.
Anwärter und Referendare
Beamte auf Widerruf sind wie alle Beamten versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und in der Regel beihilfeberechtigt. Viele Versicherer bieten für die Ausbildungszeit eigene Tarife mit niedrigerem Beitrag, die später in den regulären Beihilfetarif übergehen. Achten Sie darauf, dass dieser Übergang ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist. Nicht verbeamtete Referendare, etwa in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, sind dagegen je nach Bundesland gesetzlich pflichtversichert. Klären Sie Ihren Status, bevor Sie handeln.
Die pauschale Beihilfe als Alternative
Hamburg hat 2018 die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt. Beamte können sich dort gesetzlich versichern und bekommen vom Dienstherrn einen Zuschuss zum Beitrag, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Weitere Länder haben vergleichbare Modelle eingeführt, mit unterschiedlichen Regeln, unter anderem bei der Frage, ob die Entscheidung später rückgängig gemacht werden kann. Der Bund bietet dieses Modell nicht an.
Für wen ist das interessant? Vor allem für Beamte mit schweren Vorerkrankungen außerhalb der Öffnungsaktion, für Ältere beim Eintritt in den Dienst und für große Familien mit einem Partner ohne eigenen Beihilfeanspruch. Für die meisten jungen, gesunden Beamten bleibt die Kombination aus Beihilfe und PKV wirtschaftlich die stärkere Lösung. Wie die PKV mit Kindern funktioniert, zeigt der Ratgeber PKV mit Familie und Kindern.
Drei Fehler, die wir regelmäßig sehen
- Der Tarif passt nicht zum Bemessungssatz. Nach der Geburt des zweiten Kindes steigt beim Bund der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Wer den Tarif nicht anpasst, ist überversichert und zahlt zu viel.
- Die Pension wird vergessen. Mit dem Ruhestand steigt der Beihilfesatz, der Tarif muss mitgehen. Gute Tarife sehen diese Umstellung ohne Gesundheitsprüfung vor.
- Die Öffnungsaktion verpasst. Sechs Monate vergehen im ersten Dienstjahr schneller als gedacht.
Ob die PKV für Sie offensteht, ist bei Beamten schnell beantwortet. Der PKV-Wechsel-Check bestätigt es trotzdem gern, und auf derselben Seite finden Sie alle weiteren Ratgeber. Bestandskunden, deren Beitrag gestiegen ist, sollten den Tarifwechsel nach § 204 VVG kennen.
Quellen und Stand: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) § 46; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 2; SGB XI § 23 Abs. 3; PKV-Verband, Öffnungsaktion für Beamte (privat-patienten.de); Freie und Hansestadt Hamburg, pauschale Beihilfe seit 01.08.2018. Länderregeln weichen ab. Stand: 28.10.2026.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent zahlt die Beihilfe beim Bund?
Nach § 46 BBhV 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Partner und 80 Prozent für Kinder. Die Länder haben eigene Regeln.
Was ist die Öffnungsaktion?
Ein Angebot der teilnehmenden privaten Krankenversicherer für Beamtenanfänger und ihre erstmals beihilfeberechtigten Angehörigen: keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden.
Muss ich als Beamter in die PKV?
Nein. Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Erfüllen sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft, können sie sich trotzdem gesetzlich versichern. Ohne pauschale Beihilfe zahlen sie den Beitrag dann allein. Einige Länder bieten die pauschale Beihilfe als Zuschuss an, der Bund nicht.
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