Was das Spargesetz Ihre Praxis kostet
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deckelt ab dem 1. Januar 2027 auch die bisher extrabudgetären Leistungen. Dieser Rechner bricht die veröffentlichten Finanzierungsquoten Ihrer Fachgruppe und KV-Region auf Ihre Praxis herunter. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit offengelegten Annahmen.
Honorarlücke 2027
—Warum der Gewinn stärker fällt als der Umsatz
| Jahr | Honorar ohne Gesetz | Honorar mit Gesetz | Lücke | Gewinn mit Gesetz |
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Was sich daran ändern lässt
Die Kürzung ist gesetzt. Beeinflussbar sind drei Hebel: der Anteil nicht budgetierter Erlöse, die Kostenseite und die Struktur, in der Sie beides betreiben. Die folgenden Punkte passen sich Ihrer Fachgruppe, Rechtsform und Praxisgröße an.
Wer das mit Ihnen umsetzt
Geschäftsführung · kredus
Fast zehn Jahre kaufmännische Leitung und Geschäftsführung im Gesundheitswesen, in Kosmetik- und Ästhetik-MVZ, Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen. Also aus der Position heraus, in der Honorarbescheide, Personalplanung und Investitionsentscheidungen zusammenlaufen.
Das ist der Unterschied zur reinen Zahlenberatung: Ob ein Leistungsangebot nach der Kürzung noch trägt, lässt sich nur beantworten, wenn man den Betrieb dahinter kennt, also Terminraster, Gerätelaufzeiten, MFA-Besetzung und Quartalsrhythmus.
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) · Wirtschaftswissenschaftler, Schwerpunkt Controlling · staatlich zertifizierter Förderberater · Fachmann gem. §§ 34d, 34f und 34i GewO · bAV- und bKV-Spezialist · über 5.000 wirtschaftliche Beratungen, über 100 Unternehmer und Institutionen in laufender Betreuung
Beratung, die der Staat mitbezahlt
Bund und Länder fördern Beratung, Digitalisierung und Prozessverbesserung im Gesundheitswesen, je nach Programm bis zu 100 Prozent. Wir prüfen die Förderfähigkeit kostenfrei und übernehmen Antrag und Nachweis.
Ergebnis aus der Praxis: MVZ-Umsatz um 20 Prozent gesteigert.
Mandanten, unter anderem: Rheinderma · Loderma · Janiflor GmbH · Akse Visa Consulting
Förderquoten und Programme hängen von Vorhaben, Unternehmensgröße und Standort ab. Eine Bewilligung liegt beim jeweiligen Fördergeber.
Diese Zahlen sind der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis
Im Erstgespräch ordnen wir die Modellrechnung an Ihrem realen Honorarbescheid ein und prüfen, welche Bausteine für Ihre Fachgruppe, Rechtsform und KV konkret tragen. Für die häufigsten Konstellationen liegen fertige Konzepte vor.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und tritt überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft. Der für Praxen entscheidende Punkt: Leistungen, die bisher extrabudgetär und damit zum vollen Preis vergütet wurden, wandern in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Damit fällt die Menge, die eine Praxis zum vollen Satz abrechnen kann, deutlich kleiner aus als die Menge, die sie tatsächlich behandelt.
Konkret betrifft das drei Bereiche: den Wegfall der Vergütung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, die Überführung der offenen Sprechstunde und weiterer extrabudgetärer Positionen in das Budget, sowie gestrichene Zuschläge. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Gesamtwirkung als Finanzierungsquote je Fachgruppe und KV-Region beziffert: den Anteil der heutigen Behandlungsfälle, der ab 2027 noch finanziert ist. Genau diese Quote ist der Kern dieses Rechners.
Wie der Rechner arbeitet
Schritt 1: Ihre Finanzierungsquote
Aus Fachgruppe und KV-Region liest der Rechner zwei Werte: die heutige durchschnittliche Fallzahl je Arzt und Quartal und die Fallzahl, die ab 2027 noch finanziert ist. Der Quotient ist Ihre Finanzierungsquote. Weist Ihre KV für Ihre Fachgruppe keinen eigenen Wert aus, etwa weil zu wenige Praxen in die Statistik fallen, rechnet das Werkzeug mit dem Bundesdurchschnitt und weist das sichtbar aus.
Schritt 2: Ihre Honorarbasis
Sie können den GKV-Honorarumsatz direkt eintragen, das ist die Summe Ihrer vier Quartalsbescheide, oder ihn über Fallzahl und Fallwert schätzen lassen. Privatliquidation und Selbstzahlerleistungen gehören nicht in diese Basis, sie sind vom Gesetz nicht betroffen. Wer sie mit einrechnet, überschätzt die eigene Betroffenheit.
Schritt 3: Die Fortschreibung bis 2029
Für 2028 und 2029 schreibt der Rechner das Honorar mit der Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts fort, so sieht es das Gesetz für die Jahre 2027 bis 2029 vor. Die Kosten steigen parallel mit dem eingestellten Satz weiter. Beide Annahmen sind offen einstellbar, damit Sie Ihre eigene Erwartung einsetzen können statt unserer.
Schritt 4: Die Wirkung auf den Gewinn
Hier liegt die eigentliche Botschaft. Ein Honorarminus von zehn Prozent ist kein Gewinnminus von zehn Prozent. Personal, Miete, Geräteleasing und IT laufen unverändert weiter, wenn Fälle unbezahlt bleiben. Bei einer Kostenquote von 58 Prozent bleibt nur gut ein Drittel des Honorars als Gewinn, und die Kürzung trifft kurzfristig fast vollständig diesen Rest. Der Gewinn fällt deshalb typischerweise um ein Vielfaches des Umsatzrückgangs. Genau das rechnet die Tabelle Jahr für Jahr vor.
Häufige Fehleinschätzungen
- „Das betrifft nur die Hausarztpraxen.“ Die Finanzierungsquoten streuen stark über die Fachgruppen, betroffen sind sie alle. Wählen Sie Ihre Fachrichtung, statt zu schätzen.
- „Wir gleichen das über mehr Fälle aus.“ Genau das funktioniert nicht mehr: Die zusätzlichen Fälle liegen oberhalb der finanzierten Menge und werden nicht oder nur quotiert vergütet.
- „Wir warten die Umsetzung ab.“ Mengensteuerung wirkt nicht rückwirkend. Wer die Praxisorganisation erst im Quartal I/2027 anpasst, hat das erste Quartal bereits verloren.
- „Die Kostenquote ist unveränderlich.“ Sie ist der Hebel, der ohne Zulassungsrecht und ohne Verhandlung mit der KV wirkt, über Prozesse, Sachkosten und Automatisierung.
Häufige Fragen
Was ändert sich mit dem Spargesetz zum 1. Januar 2027?
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und tritt überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für Praxen ist der entscheidende Punkt, dass bisher extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Dazu kommen der Wegfall der Vergütung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz und gestrichene Zuschläge. In der Summe bleibt nur noch ein Teil der heute behandelten Fälle voll finanziert.
Was ist die Finanzierungsquote?
Die Finanzierungsquote ist der Anteil Ihrer heutigen Behandlungsfälle, der ab 2027 noch finanziert wird. Sie ergibt sich aus zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichten Werten je Fachgruppe und KV-Region: der heutigen durchschnittlichen Fallzahl je Arzt und Quartal und der Fallzahl, die künftig noch finanziert ist. Eine Quote von 85 Prozent bedeutet, dass 15 Prozent der Fälle unvergütet bleiben.
Warum fällt der Praxisgewinn stärker als der Umsatz?
Weil die Praxiskosten kurzfristig fix sind. Personal, Miete, Geräteleasing und IT laufen unverändert weiter, auch wenn Fälle nicht mehr vergütet werden. Die Kürzung trifft deshalb fast vollständig den Gewinn. Bei einer Kostenquote von 58 Prozent bleiben von jedem Honorar-Euro nur 42 Cent Gewinn, ein Honorarminus von 10 Prozent frisst daher rund ein Viertel des Gewinns. Je höher Ihre Kostenquote, desto stärker der Hebel.
Welche Zahlen brauche ich für den Rechner?
Im Normalfall genügen Fachrichtung, KV-Region und der GKV-Honorarumsatz Ihrer Praxis pro Jahr, also die Summe Ihrer vier Quartalsbescheide. Wenn Sie den Umsatz nicht zur Hand haben, schätzt der Rechner ihn aus Fallzahl und Fallwert. Für die Gewinnwirkung kommt Ihre Kostenquote dazu; wenn Sie die nicht kennen, ist der Vorgabewert von 58 Prozent ein brauchbarer Ausgangspunkt für eine durchschnittliche Praxis.
Gehören Privatliquidation und Selbstzahlerleistungen in die Honorarbasis?
Nein. Das Gesetz betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Vergütung über die Kassenärztliche Vereinigung. Privatliquidation nach GOÄ und Selbstzahlerleistungen bleiben unberührt und gehören deshalb nicht in die eingetragene Honorarbasis. Wer sie mitrechnet, überschätzt die eigene Betroffenheit deutlich.
Was ist, wenn meine KV für meine Fachgruppe keinen Wert ausweist?
Dann rechnet das Werkzeug mit dem Bundesdurchschnitt und weist das unter dem Auswahlfeld sichtbar aus. Das kommt vor, wenn in einer KV-Region zu wenige Praxen einer Fachgruppe in die Statistik fallen. Die Aussage bleibt als Größenordnung brauchbar, die regionale Streuung ist aber erheblich, weshalb der Bundeswert im Einzelfall zu günstig oder zu ungünstig liegen kann.
Wie verlässlich sind die Zahlen?
Die zugrunde liegenden Quoten stammen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen, Stand 11. Mai 2026, und beruhen auf dem Kabinettsentwurf. Das beschlossene Gesetz fällt in Teilen strenger aus, die Modellrechnung ist insoweit eher konservativ. Wesentliche Details konkretisieren erst Bewertungsausschuss und Gemeinsamer Bundesausschuss, die Honorarverteilung liegt bei den KVen. Das Ergebnis ist deshalb eine Größenordnung, kein Bescheid.
Ersetzt der Rechner eine Beratung?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und ersetzt weder Rechts- noch Steuer- noch Abrechnungsberatung. Was er leistet, ist die Größenordnung und die Dringlichkeit sichtbar zu machen. Die Einordnung an Ihrem realen Honorarbescheid und die Auswahl wirksamer Gegenmaßnahmen gehören in ein persönliches Gespräch.
Datenbasis. Fallzahlen und Finanzierungsquoten je Fachgruppe und KV-Region: Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen, „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“, Stand 11. Mai 2026, beruhend auf der KBV-Abrechnungsstatistik Q1/2025 für Ärzte mit vollem Versorgungsauftrag. Rechtsgrundlage: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, beschlossen am 10. Juli 2026, überwiegend in Kraft ab 1. Januar 2027.
Methodik. Die Finanzierungsquote bildet die Gesamtwirkung der für 2027 geplanten Kürzungen ab, einschließlich des Wegfalls der TSVG-Vergütung, der Überführung extrabudgetärer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und der gestrichenen Zuschläge. Einzelne Positionen werden deshalb nicht zusätzlich in Abzug gebracht. Für 2028 und 2029 wird das Honorar mit der Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts fortgeschrieben, die Kosten mit der eingestellten Kostensteigerung. Die Gewinnwirkung unterstellt kurzfristig fixe Praxiskosten.
Grenzen. Die KBV-Werte beruhen auf dem Kabinettsentwurf, das beschlossene Gesetz fällt in Teilen strenger aus, die Modellrechnung ist insoweit eher konservativ. Wesentliche Regelungen werden erst durch Bewertungsausschuss und Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert, die Honorarverteilung liegt bei den KVen. Die tatsächliche Wirkung auf die einzelne Praxis kann deutlich abweichen. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung und ersetzt weder Rechts- noch Steuer- noch Abrechnungsberatung.
Nächste Schritte
Sie kennen jetzt die Größenordnung. Wie sich die Kostenseite ohne Stellenabbau senken lässt, zeigt das KI-Management. Welche Investitionen der Staat mitträgt, klärt die Seite Fördermittel für den Mittelstand. Den gebündelten Einkauf von Praxisbedarf finden Sie bei KredMed. Und den vollständigen Überblick für Praxen, MVZ, Kliniken und Pflege bietet die Seite Heilberufe und Gesundheit.