Nachlass regeln: Die wichtigsten Schritte für Angehörige
Der Tod eines nahen Menschen zwingt Angehörige innerhalb weniger Tage zu Entscheidungen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Zwischen Bestattung, Behördengängen und Erbfragen gibt es feste Fristen, die man nicht verpassen sollte. Dieser Leitfaden bringt die wichtigsten Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge und benennt die Stellen, an denen es kritisch wird.
Sofort erledigen: Sterbeurkunde und Bestattung
Der erste formale Schritt ist die Sterbeurkunde, die du beim Standesamt am Sterbeort beantragst. Dafür brauchst du in der Regel den Totenschein des Arztes, den Personalausweis des Verstorbenen sowie Geburts- oder Heiratsurkunde. Lass dir gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen ausstellen, oft acht bis zehn Stück, denn Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein Original. Für die Bestattung gelten je nach Bundesland unterschiedliche Fristen, häufig muss die Beisetzung innerhalb weniger Tage organisiert sein. Ein Bestatter übernimmt viele dieser Formalitäten, ersetzt aber nicht deine Entscheidungen zu Erbe und Verträgen.
Testament suchen und beim Nachlassgericht abgeben
Jedes aufgefundene Testament musst du unverzueglich beim Nachlassgericht, also dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz, abliefern. Das gilt auch dann, wenn du glaubst, dass es ungültig ist. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die darin genannten Personen. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, bei der Ehepartner und Kinder vorrangig erben. Wer das Original zurueckhält oder vernichtet, macht sich strafbar und riskiert zudem seine eigene Erbenstellung.
Erbe annehmen oder ausschlagen: die 6-Wochen-Frist
Als Erbe uebernimmst du nicht nur Vermögen, sondern auch alle Schulden des Verstorbenen. Willst du das Erbe ausschlagen, hast du dafür nur sechs Wochen Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du von Erbfall und Berufung erfahren hast. Lebte der Erblasser im Ausland oder hältst du dich selbst im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung musst du persönlich beim Nachlassgericht erklären oder notariell beglaubigen lassen. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, gilt das Erbe automatisch als angenommen, inklusive aller Verbindlichkeiten.
Erbschein beantragen und sich legitimieren
Um gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden als Erbe aufzutreten, brauchst du meist einen Nachweis deiner Erbenstellung. Bei einem notariellen Testament reicht oft die Eröffnungsniederschrift, andernfalls beantragst du einen Erbschein beim Nachlassgericht. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und können bei größeren Vermögen schnell mehrere hundert bis über tausend Euro betragen, da zusätzlich Gerichtsgebuehren anfallen. Rechne mit einigen Wochen Bearbeitungszeit, bis der Erbschein vorliegt. Bei einer Erbengemeinschaft könnt ihr einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Konten, Verträge und Versicherungen abwickeln
Viele laufende Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern müssen aktiv gekuendigt oder umgemeldet werden. Dazu gehören Strom, Gas, Telefon, Streaming, Vereinsmitgliedschaften sowie Miet- oder Versicherungsverträge. Lebensversicherungen mit einem benannten Bezugsberechtigten fallen oft gar nicht in den Nachlass, sondern werden direkt an die beguenstigte Person ausgezahlt. Informiere Banken zeitnah, damit Daueraufträge und Lastschriften geprüft werden, und kuemmere dich um laufende Rentenzahlungen, da ueberzahlte Beträge zurueckgefordert werden. Ein Ordner mit allen Vertragsunterlagen erspart dir hier viel Sucherei.
Erbschaftsteuer und Fristen beim Finanzamt
Den Erwerb von Todes wegen musst du innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert ab, denn es gelten persönliche Freibeträge: für Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel in der Regel 200.000 Euro. Für entferntere Verwandte und Nichtverwandte sinkt der Freibetrag auf 20.000 Euro, und der Steuersatz steigt deutlich. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei auf Partner oder Kinder uebergehen. Bei Immobilien oder Betriebsvermögen lohnt sich früh eine steuerliche Beratung, weil Bewertung und Gestaltung erhebliche Beträge ausmachen.
Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden und auseinandersetzen
Erben mehrere Personen zusammen, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können über den Nachlass grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Das führt in der Praxis oft zu Blockaden, etwa wenn eine Immobilie verkauft werden soll, aber nicht alle einverstanden sind. Sinnvoll ist es, früh eine Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden zu machen und die Aufteilung schriftlich festzuhalten. Löst sich die Gemeinschaft nicht einvernehmlich, droht im Extremfall die Teilungsversteigerung, die meist deutlich unter Marktwert endet. Eine klare Kommunikation und im Zweifel ein neutraler Vermittler sparen Nerven, Zeit und Geld.
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